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   BVerwG, 06.03.1963 - VI C 182.60   

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BVerwG, 06.03.1963 - VI C 182.60 (https://dejure.org/1963,1860)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1963 - VI C 182.60 (https://dejure.org/1963,1860)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1963 - VI C 182.60 (https://dejure.org/1963,1860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Geltung der Regelung des § 71 d Abs. 1 S. 3 G 131 - Antrag eines Beamten auf nochmalige Übernahme in den Vorbereitungsdienst - Entlassung eines Beamten aus dem Vorbereitungsdienst - Vorliegen von in der Person eines Klägers liegende Gründe bei Ausscheiden aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 190.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1963 - VI C 182.60
    Daß sogar der in § 20 Abs. 3 G 131 (F. 1957) gebrauchte Begriff des "Vertretens" in einem weiteren Sinne als der Begriff des "Verschuldens" zu verstehen ist, der meist im Sinne eines pflichtwidrigen subjektiv vorwerfbaren Verhaltens aufgefaßt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 12. Juli 1961 (BVerwGE 12, 334) und vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 - entschieden und ausgeführt, daß zu vertreten auch vom Beamten unverschuldete Umstände wie z.B. unverschuldete mangelnde Eignung im Gegensatz zu den im Verantwortungsbereich des Dienstherrn liegenden Gründen (wie z.B. der Umorganisation der Behörde) sind.
  • BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1963 - VI C 182.60
    Daß sogar der in § 20 Abs. 3 G 131 (F. 1957) gebrauchte Begriff des "Vertretens" in einem weiteren Sinne als der Begriff des "Verschuldens" zu verstehen ist, der meist im Sinne eines pflichtwidrigen subjektiv vorwerfbaren Verhaltens aufgefaßt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 12. Juli 1961 (BVerwGE 12, 334) und vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 - entschieden und ausgeführt, daß zu vertreten auch vom Beamten unverschuldete Umstände wie z.B. unverschuldete mangelnde Eignung im Gegensatz zu den im Verantwortungsbereich des Dienstherrn liegenden Gründen (wie z.B. der Umorganisation der Behörde) sind.
  • BVerwG, 01.12.1958 - VI CB 34.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1963 - VI C 182.60
    Davon ist der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. Dezember 1958 - BVerwG VI CB 34.57 - ausgegangen; der Kläger in jenem Fall war schon 1947 und 1948 als Rechtspraktikant an Gerichten in Graz tätig und dazu ist in dem vorher erwähnten Beschluß ausgeführt:.
  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 56.67

    Antrag auf Weitergewährung des Kinderzuschlages über das 25. Lebensjahr des

    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung geklärt, daß im Beamtenrecht zwischen den in der Person liegenden Gründen, den zu vertretenden und den verschuldeten Gründen unterschieden werden muß (Urteile vom 6. März 1963 - BVerwG VI C 182.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 71 d G 131 Nr. 1 = DÖV 1965 S. 78], vom 13. November 1963 - BVerwG VI C 72.61 - [Buchholz BVerwG 231, § 85 DBG Nr. 1 = DÖD 1964 S. 57] und vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966 S. 381= DÖD 1966 S. 138]).
  • BVerwG, 13.11.1963 - VI C 72.61

    Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Beendigung eines

    Der erkennende Senat hat bereits Grundsätze für die Bestimmung, Abgrenzung und Stufenfolge der Begriffe "in der Person des Beamten liegende Gründe", vom Beamten "zu vertretende Gründe" und des "Verschuldens" in beamtenrechtlichen Vorschriften aufgestellt(Urteile vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 190.58 -, BVerwGE 12, 334, vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 - undvom 6. März 1963 - BVerwG VI C 182.60 -).
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